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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.01.2011 - L 2 R 544/08 (https://dejure.org/2011,126889)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - L 2 R 544/08 (https://dejure.org/2011,126889)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 25.09.2008 - S 2 R 721/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B. v. 19.06.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24). - BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Unter Berücksichtigung des nach der Rechtsprechung des BSG anzunehmenden verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. etwa BSG, U.v. 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R - SozR 4-2600 § 101 Nr. 2) begründet dieser Umstand ebenfalls den Tatbestand einer vollen Erwerbsminderung, da die Klägerin keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehat. - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576; vgl. auch BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden). - BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte so häufig krank feiern muss, dass die von ihm während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen nicht mehr die Mindestanforderungen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist, erfüllen, so dass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten praktisch ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 31.3. 1993 - 13 RJ 65/91 - NZS 1993, 404). - BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 544/08
Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576;… vgl. auch BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden).